Glossar · Vergaberecht & Regulierung

Rüge

Beanstandung einer Rechtsverletzung gegenüber der Vergabestelle.

Stand: 2026-04

Auf einen Blick

  • Frist: unverzüglich nach Kenntnis
  • Form: schriftlich bzw. elektronisch an die Vergabestelle
  • Grundlage: § 160 GWB
  • Reaktion der Vergabestelle binnen Frist
Im Tool-Kontext — Vergabezyklus

Vergabezyklus erinnert an Fristen und dokumentiert Kommunikationsereignisse; die rechtliche Bewertung einer Rüge trifft Ihr Team.

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Häufige Fragen

Muss jede Rüge schriftlich erfolgen?

Die Schriftform bzw. elektronische Form ist üblich. Die genaue Formanforderung ergibt sich aus § 160 GWB.

Was passiert, wenn die Vergabestelle der Rüge nicht abhilft?

Dann kann das Unternehmen einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen, sofern die Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind.

Dieser Glossar-Eintrag fasst öffentlich bekannte Begriffsverwendung zusammen und ordnet sie dem Funktionsumfang unserer Werkzeuge zu. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.