Vergabekammer (VK)
Spruchkörper für Nachprüfungsanträge im Oberschwellenbereich.
Stand: 2026-04
Definition
Vergabekammern entscheiden über Nachprüfungsanträge bei Oberschwellen-Vergaben. Es gibt Vergabekammern des Bundes und der Länder. Zuständigkeit richtet sich nach dem Auftraggeber.
Auf einen Blick
- Bund: VK beim Bundeskartellamt
- Länder: eigene Vergabekammern
- Entscheidungsfrist: 5 Wochen, verlängerbar
- Beschwerde zum OLG möglich
Vergabezyklus dokumentiert VK-Ereignisse chronologisch; die eigentliche Verfahrensführung bleibt bei der Rechtsabteilung.
Vergabezyklus entdeckenHäufige Fragen
Wie finde ich die zuständige Vergabekammer?
Sie wird im Informationsschreiben und in der Bekanntmachung unter "Rechtsbehelfe" genannt.
Ist das Verfahren kostenpflichtig?
Ja, die Gebühren richten sich nach dem Auftragswert und sind im GWB bzw. in der jeweiligen Gebührenordnung geregelt.
Verwandte Begriffe
Dieser Glossar-Eintrag fasst öffentlich bekannte Begriffsverwendung zusammen und ordnet sie dem Funktionsumfang unserer Werkzeuge zu. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.