Glossar · Vergaberecht & Regulierung

Nachprüfungsantrag

Rechtsschutzverfahren vor der Vergabekammer im Oberschwellenbereich.

Stand: 2026-04

Auf einen Blick

  • Nur im Oberschwellenbereich
  • Zulässigkeitsvoraussetzungen aus GWB beachten
  • Aufschiebende Wirkung bzgl. Zuschlag
  • Beschwerde vor dem OLG möglich
Im Tool-Kontext — Vergabezyklus

Vergabezyklus dokumentiert Ereignisse im Vergabeverfahren chronologisch. Die Führung eines Nachprüfungsantrags liegt beim Anwalt/der Rechtsabteilung.

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Häufige Fragen

Welche Vergabekammer ist zuständig?

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Auftraggeber (Bundes- oder Landesvergabekammer). Näheres regelt das GWB.

Hat der Antrag aufschiebende Wirkung?

Nach § 169 GWB darf der Zuschlag nicht erteilt werden, solange die Vergabekammer entscheidet — mit bestimmten Ausnahmen.

Dieser Glossar-Eintrag fasst öffentlich bekannte Begriffsverwendung zusammen und ordnet sie dem Funktionsumfang unserer Werkzeuge zu. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.