Nachprüfungsantrag
Rechtsschutzverfahren vor der Vergabekammer im Oberschwellenbereich.
Stand: 2026-04
Definition
Der Nachprüfungsantrag nach GWB ist das formale Rechtsschutzverfahren für Bieter gegen Vergabeentscheidungen oberhalb der EU-Schwellenwerte. Er wird vor der zuständigen Vergabekammer eingereicht.
Auf einen Blick
- Nur im Oberschwellenbereich
- Zulässigkeitsvoraussetzungen aus GWB beachten
- Aufschiebende Wirkung bzgl. Zuschlag
- Beschwerde vor dem OLG möglich
Vergabezyklus dokumentiert Ereignisse im Vergabeverfahren chronologisch. Die Führung eines Nachprüfungsantrags liegt beim Anwalt/der Rechtsabteilung.
Vergabezyklus entdeckenHäufige Fragen
Welche Vergabekammer ist zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Auftraggeber (Bundes- oder Landesvergabekammer). Näheres regelt das GWB.
Hat der Antrag aufschiebende Wirkung?
Nach § 169 GWB darf der Zuschlag nicht erteilt werden, solange die Vergabekammer entscheidet — mit bestimmten Ausnahmen.
Verwandte Begriffe
Dieser Glossar-Eintrag fasst öffentlich bekannte Begriffsverwendung zusammen und ordnet sie dem Funktionsumfang unserer Werkzeuge zu. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.