Testbedingungen
Testbedingungen für die Proof-of-Value-Phase (PoV)
BlackSwanAI UG (haftungsbeschränkt) · Stand: 28. Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich und Gegenstand
(1) Diese Testbedingungen regeln den befristeten, unentgeltlichen Test der Software-as-a-Service-Anwendungen auftragr und kalkulr (jeweils der „Dienst“) in einer Proof-of-Value-Phase („PoV“) zwischen der BlackSwanAI UG (haftungsbeschränkt), Einkornweg 4, 91056 Erlangen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter HRB 22678 („Anbieter“), und dem registrierten Nutzer („Nutzer“).
(2) Die Testbedingungen gelten ausschließlich für die PoV-Phase. Sobald die Parteien einen kostenpflichtigen Vertrag oder gesonderte Nutzungsbedingungen für den jeweiligen Dienst abschließen, treten diese Testbedingungen außer Kraft.
(3) Diese Testbedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher sind von der Nutzung des Dienstes in der PoV-Phase ausgeschlossen.
§ 2 Registrierung und Zugang
(1) Der Nutzer registriert sich auf der Plattform mit Benutzer-ID, Passwort, E-Mail-Adresse, Firmenname, Firmen-Website sowie Angaben zu typischen Projekt- und Ausschreibungsarten. Optional kann der Nutzer eigene Daten zu Validierungszwecken angeben, soweit § 3 dies zulässt.
(2) Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und für ein Unternehmen handelt.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Jeder Zugang ist zur Nutzung durch eine natürliche Person bestimmt. Der Nutzer ist für alle unter seinem Zugang vorgenommenen Handlungen in vollem Umfang verantwortlich. Der Anbieter ist berechtigt, jede unter dem Zugang vorgenommene Handlung als Handlung des Nutzers zu behandeln.
§ 3 Erlaubte Nutzung und Datenarten in der PoV-Phase
(1) Die PoV-Phase dient ausschließlich der funktionalen Bewertung des Dienstes durch den Nutzer. Sie ersetzt keine produktive Nutzung und ist nicht für produktive Vergabe-, Angebots- oder Geschäftsentscheidungen bestimmt.
(2) Der Nutzer verpflichtet sich, im Rahmen der PoV-Phase ausschließlich:
- öffentlich zugängliche oder fiktive Testdaten zu verwenden;
- keine personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO einzugeben oder hochzuladen;
- keine vertraulichen Unternehmensinformationen, Kundendaten, Geschäftsgeheimnisse oder internen Angebots- oder Kalkulationsunterlagen einzugeben oder hochzuladen;
- keine Einstellungen vorzunehmen oder zu veranlassen, die eine Überwachung oder Bewertung einzelner Mitarbeitender ermöglichen könnten.
(3) Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm eingegebenen oder hochgeladenen Daten den Anforderungen aus Absatz 2 entsprechen. Verstößt der Nutzer hiergegen, trägt er die alleinige Verantwortung für daraus resultierende Folgen und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einem solchen Verstoß beruhen.
(4) Hinweis zur Reichweite der Dienste:
- auftragr greift im Rahmen der PoV-Phase ausschließlich auf öffentlich zugängliche Vergabeplattformen und Ausschreibungsdaten zu. Es findet kein Upload interner Unterlagen durch den Nutzer statt.
- kalkulr ist in der PoV-Phase auf öffentliche Vergabedaten sowie auf vom Nutzer bereitgestellte fiktive bzw. synthetische Testkalkulationen beschränkt. Echte interne Kalkulations- oder Angebotsunterlagen sind ausdrücklich nicht zulässig.
§ 4 Funktionsumfang, keine Überwachung
Der Anbieter aktiviert in der PoV-Phase keine Funktionen, die eine Überwachung, Auswertung oder Bewertung einzelner Nutzer oder Mitarbeitender ermöglichen.
§ 5 Charakter der Ergebnisse, keine Zusicherung der Verfügbarkeit
(1) Die durch den Dienst erzeugten Ergebnisse, Empfehlungen, Bewertungen und Hinweise sind KI-gestützte, unverbindliche Hilfestellungen. Sie ersetzen keine eigene fachliche, rechtliche oder wirtschaftliche Prüfung durch den Nutzer.
(2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung der Ergebnisse für einen bestimmten Zweck.
(3) Der Dienst wird im Rahmen der PoV-Phase „wie besehen" und ohne Zusicherung einer bestimmten Verfügbarkeit, Reaktionszeit oder Servicequalität bereitgestellt. Der Anbieter kann den Dienst jederzeit ändern, einschränken oder vorübergehend einstellen.
§ 6 Einsatz von Subunternehmern und KI-Diensten
(1) Der Anbieter setzt zur Erbringung des Dienstes folgende Unterauftragnehmer ein:
- Hosting: Open Telekom Cloud (Deutschland, EU)
- OCR-Verarbeitung: Mistral AI (Frankreich, EU)
- Sprachmodelle: Anthropic PBC (USA)
- Embeddings: Amazon Web Services / Amazon Bedrock (USA)
- E-Mail-Versand: One.com (Dänemark, EU)
(2) Für Übermittlungen in Drittländer (Anthropic, Amazon Bedrock) setzt der Anbieter die Mechanismen nach Art. 46 DSGVO ein, insbesondere die EU-Standardvertragsklauseln. Mit den genannten KI-Anbietern bestehen vertragliche Vereinbarungen, wonach die Eingabedaten des Nutzers nicht zum Training der jeweiligen Modelle verwendet werden.
(3) Der Anbieter behält sich vor, weitere oder andere Unterauftragnehmer einzusetzen. Wesentliche Änderungen werden dem Nutzer in geeigneter Weise mitgeteilt.
§ 7 Datenschutz
Der Umgang mit personenbezogenen Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter https://blackswanai.de/de/datenschutz. Da der Nutzer gemäß § 3 Abs. 2 verpflichtet ist, im Dienst keine personenbezogenen Daten Dritter zu verarbeiten, liegt insoweit kein Verarbeitungsvorgang im Auftrag des Nutzers im Sinne des Art. 28 DSGVO vor. Sollte in der PoV-Phase eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag erforderlich werden, ist hierfür gesondert ein Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen, bevor entsprechende Daten verarbeitet werden.
§ 8 Rechte am Dienst und am Output
(1) Sämtliche Rechte am Dienst, insbesondere Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte, verbleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern. Der Nutzer erhält für die Dauer der PoV-Phase ausschließlich ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, widerrufliches Nutzungsrecht zum Zweck der Evaluierung.
(2) Eingaben des Nutzers verbleiben in dessen Eigentum.
(3) Die durch den Dienst erzeugten Ergebnisse dürfen vom Nutzer ausschließlich zur internen funktionalen Bewertung im Rahmen der PoV-Phase verwendet werden.
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht offenkundigen Informationen, die ihnen im Rahmen der PoV-Phase zur Kenntnis gelangen, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind, dem Empfänger bereits bekannt waren, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer der PoV-Phase und drei Jahre über deren Ende hinaus.
§ 10 Laufzeit, Beendigung, Sperrung
(1) Die PoV-Phase beginnt mit Aktivierung des Zugangs und endet zu dem zwischen den Parteien in Textform vereinbarten Zeitpunkt; eine E-Mail genügt. Ist kein Endzeitpunkt vereinbart, endet die PoV-Phase automatisch vier (4) Wochen nach Aktivierung.
(2) Beide Parteien können den Zugang jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung beenden.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Nutzers ohne Vorankündigung zu sperren, wenn der Nutzer gegen wesentliche Pflichten aus diesen Testbedingungen verstößt, insbesondere gegen § 3.
(4) Nach Beendigung der PoV-Phase werden die Eingaben des Nutzers innerhalb angemessener Frist gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der PoV-Phase überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Da die Nutzung des Dienstes in der PoV-Phase unentgeltlich erfolgt, ist eine darüber hinausgehende Haftung des Anbieters, insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Änderungen der Testbedingungen
Der Anbieter kann diese Testbedingungen während einer laufenden PoV-Phase aus sachlichem Grund ändern. Wesentliche Änderungen teilt der Anbieter dem Nutzer in Textform mit. Ist der Nutzer mit der Änderung nicht einverstanden, kann jede Partei die PoV-Phase gemäß § 10 beenden.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Testbedingungen ist Erlangen, soweit der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Testbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.