GWB — Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Das GWB ist das zentrale deutsche Wettbewerbsgesetz; Teil 4 enthält das Oberschwellen-Vergaberecht.
Stand: 2026-04
Definition
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) regelt Wettbewerbsrecht in Deutschland. Teil 4 (§§ 97 ff.) enthält die Grundsätze des Vergaberechts für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte — Transparenz, Gleichbehandlung, Wirtschaftlichkeit, Wettbewerb. Untergesetzliche Regelungen wie VgV, SektVO und KonzVgV konkretisieren das GWB.
Kontext
Das Informationsschreiben nach § 134 GWB und die Stillhaltefrist sind wichtige Regelungen im Vergabeprozess oberhalb der Schwelle.
Auf einen Blick
- Gilt oberhalb der EU-Schwellenwerte
- Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer sind im GWB geregelt
- Untergesetzliche Verordnungen: VgV, SektVO, KonzVgV
- § 134 GWB: Informationsschreiben und Stillhaltefrist
Vergabezyklus ordnet Pflichtschritte wie Informationsschreiben oder Dokumentationsanforderungen im Projektverlauf zeitlich ein. Die rechtliche Einordnung nimmt Ihr Team vor.
Vergabezyklus entdeckenHäufige Fragen
Gilt das GWB auch unterhalb der Schwellenwerte?
Teil 4 GWB gilt oberhalb der EU-Schwellenwerte. Unterhalb regelt die UVgO (Liefer-/Dienstleistungen) bzw. die VOB/A Abschnitt 1 (Bauleistungen).
Wer kann ein Nachprüfungsverfahren einleiten?
Unternehmen, die ein Interesse am Auftrag haben und eine Rechtsverletzung geltend machen, können einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen. Details regelt das GWB.
Verwandte Begriffe
Dieser Glossar-Eintrag fasst öffentlich bekannte Begriffsverwendung zusammen und ordnet sie dem Funktionsumfang unserer Werkzeuge zu. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.