VgV — Vergabeverordnung
Die VgV konkretisiert das GWB für Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Stand: 2026-04
Definition
Die Vergabeverordnung (VgV) ist die zentrale untergesetzliche Verordnung für Oberschwellen-Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen. Sie regelt Verfahrensarten, Fristen, Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie Dokumentationsanforderungen.
Auf einen Blick
- Gilt für Oberschwellen-Liefer- und Dienstleistungsaufträge
- Verfahrensarten: offen, nicht offen, Verhandlung mit/ohne Teilnahmewettbewerb
- Regelt Mindestfristen je Verfahrensart
- Zusammenspiel mit GWB und EU-Richtlinien
Vergabezyklus visualisiert Phasen und typische Fristen nach Verfahrensart. Die rechtliche Prüfung bleibt Aufgabe des Auftraggebers.
Vergabezyklus entdeckenHäufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen VgV und VOB/A?
VgV gilt für Liefer- und Dienstleistungen oberhalb der EU-Schwelle. Die VOB/A regelt Bauleistungen — Abschnitt 1 national, Abschnitt 2 EU.
Gilt die VgV auch für Sektorenauftraggeber?
Für Sektorenauftraggeber gilt in der Regel die SektVO, nicht die VgV.
Verwandte Begriffe
Dieser Glossar-Eintrag fasst öffentlich bekannte Begriffsverwendung zusammen und ordnet sie dem Funktionsumfang unserer Werkzeuge zu. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.