SektVO — Sektorenverordnung
Die SektVO regelt Vergaben im Sektorenbereich: Wasser, Energie, Verkehr, Telekommunikation.
Stand: 2026-04
Definition
Die Sektorenverordnung gilt für Sektorenauftraggeber in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Telekommunikation. Sie räumt diesen Auftraggebern erweiterte Spielräume gegenüber der VgV ein — etwa bei der Wahl der Verfahrensart.
Auf einen Blick
- Gilt oberhalb der EU-Sektoren-Schwelle
- Umfasst ÖPNV, Energieversorger, Wasserversorger, Häfen/Flughäfen
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist als Regelverfahren möglich
- Eigene Schwellenwerte für den Sektorenbereich
auftragr markiert Sektorenvergaben als solche, so dass Sie die erweiterten Regeln bei Bedarf gezielt filtern können.
auftragr entdeckenHäufige Fragen
Wer ist Sektorenauftraggeber?
Unternehmen, die in den genannten Sektoren tätig sind und öffentlich kontrolliert oder lizenzbasiert agieren — Details stehen im GWB und der SektVO.
Unterscheiden sich die Schwellenwerte?
Ja, Sektorenvergaben haben eine eigene EU-Schwelle, die meist höher liegt als die der klassischen Liefer-/Dienstleistungs-Schwelle.
Verwandte Begriffe
Dieser Glossar-Eintrag fasst öffentlich bekannte Begriffsverwendung zusammen und ordnet sie dem Funktionsumfang unserer Werkzeuge zu. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.