Glossar · Vergaberecht & Regulierung

SektVO — Sektorenverordnung

Die SektVO regelt Vergaben im Sektorenbereich: Wasser, Energie, Verkehr, Telekommunikation.

Stand: 2026-04

Auf einen Blick

  • Gilt oberhalb der EU-Sektoren-Schwelle
  • Umfasst ÖPNV, Energieversorger, Wasserversorger, Häfen/Flughäfen
  • Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist als Regelverfahren möglich
  • Eigene Schwellenwerte für den Sektorenbereich
Im Tool-Kontext — auftragr

auftragr markiert Sektorenvergaben als solche, so dass Sie die erweiterten Regeln bei Bedarf gezielt filtern können.

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Häufige Fragen

Wer ist Sektorenauftraggeber?

Unternehmen, die in den genannten Sektoren tätig sind und öffentlich kontrolliert oder lizenzbasiert agieren — Details stehen im GWB und der SektVO.

Unterscheiden sich die Schwellenwerte?

Ja, Sektorenvergaben haben eine eigene EU-Schwelle, die meist höher liegt als die der klassischen Liefer-/Dienstleistungs-Schwelle.

Dieser Glossar-Eintrag fasst öffentlich bekannte Begriffsverwendung zusammen und ordnet sie dem Funktionsumfang unserer Werkzeuge zu. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.