Offenes Verfahren
Alle interessierten Unternehmen können direkt ein Angebot abgeben.
Stand: 2026-04
Definition
Das offene Verfahren ist die wettbewerbsintensivste Verfahrensart. Die Vergabestelle fordert durch eine öffentliche Bekanntmachung zur Angebotsabgabe auf. Es gibt keinen vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb.
Auf einen Blick
- Kein Teilnahmewettbewerb
- Alle Bieter können Angebote abgeben
- Fristen in VgV und VOB/A geregelt
- Standardverfahren oberhalb der Schwelle
auftragr kennzeichnet die Verfahrensart im Feed, damit Sie offen vs. nicht offen gezielt filtern können.
auftragr entdeckenHäufige Fragen
Welche Frist gilt für das offene Verfahren?
Die Mindestfrist ist in VgV/VOB/A geregelt und hängt vom Übermittlungsweg und weiteren Kriterien ab.
Kann das offene Verfahren verkürzt werden?
Verkürzungen sind in den einschlägigen Verordnungen abschließend geregelt.
Verwandte Begriffe
Dieser Glossar-Eintrag fasst öffentlich bekannte Begriffsverwendung zusammen und ordnet sie dem Funktionsumfang unserer Werkzeuge zu. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.