UVgO — Unterschwellenvergabeordnung
Die UVgO regelt Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Stand: 2026-04
Definition
Die Unterschwellenvergabeordnung vereinheitlicht die Vergabepraxis für Beschaffungen unterhalb der EU-Schwellenwerte im Bereich Liefer- und Dienstleistungen. Sie gilt für den Bund und wird durch Erlasse der Länder überwiegend auch auf Landesebene angewandt.
Auf einen Blick
- Gilt unterhalb der EU-Schwellenwerte
- Bezieht sich auf Liefer- und Dienstleistungen (nicht Bau)
- Wertgrenzen für Direktauftrag und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb sind landesspezifisch
- Zusammenspiel mit Haushaltsrecht der jeweiligen Ebene
Vergabezyklus bildet Unter- und Oberschwellen-Phasen ab. Welche Wertgrenze konkret greift, hängt vom Haushalt und Erlass Ihres Auftraggebers ab.
Vergabezyklus entdeckenHäufige Fragen
Gilt die UVgO für Bauleistungen?
Nein. Bauleistungen regelt die VOB/A Abschnitt 1 national.
Haben Länder die UVgO übernommen?
Die meisten Länder haben die UVgO durch Erlass verbindlich gemacht. Details regelt jedes Land einzeln.
Verwandte Begriffe
Dieser Glossar-Eintrag fasst öffentlich bekannte Begriffsverwendung zusammen und ordnet sie dem Funktionsumfang unserer Werkzeuge zu. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.