Direktauftrag vs. Freihändige Vergabe
Beide sind Unterschwellen-Instrumente. Der Direktauftrag ist verfahrensfrei bis zu einer Wertgrenze; die freihändige Vergabe ist eine Verfahrensart der VOB/A Abschnitt 1 für Bau.
Stand: 2026-04
Was beide gemeinsam haben
Beide sehen geringere Förmlichkeiten vor als das offene Verfahren, beide erfordern Dokumentation und haushaltsrechtliche Begründung.
Direkter Vergleich
Orientierung für die Auswahl
Der Direktauftrag wird meist für kleine Beträge genutzt, die freihändige Vergabe im Bauunterschwellenbereich für festgelegte Fallgruppen nach VOB/A.
Beide erscheinen selten in öffentlichen Feeds. auftragr konzentriert sich auf öffentlich bekannte Bekanntmachungen.
Häufige Fragen
Gilt für beide die Dokumentationspflicht?
Ja, jedes öffentlich-rechtliche Beschaffungsverfahren unterliegt Dokumentations- und Haushaltspflichten.
Ist eine freihändige Vergabe immer ohne Bekanntmachung?
Typischerweise ja, da sie ein Unterschwellenverfahren ist. Details regelt die VOB/A.
Diese Seite stellt öffentlich bekannte Anwendungsbereiche zweier Regelwerke bzw. Verfahren gegenüber. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.