Vergleich

Direktauftrag vs. Freihändige Vergabe

Beide sind Unterschwellen-Instrumente. Der Direktauftrag ist verfahrensfrei bis zu einer Wertgrenze; die freihändige Vergabe ist eine Verfahrensart der VOB/A Abschnitt 1 für Bau.

Stand: 2026-04

Direkter Vergleich

Anwendungsbereich
Liefer-/Dienstleistungen (UVgO) und teils Bau
Bauleistungen (VOB/A Abschnitt 1)
Bekanntmachung
Keine öffentliche Bekanntmachung
Keine öffentliche Bekanntmachung
Wertgrenze
Landes-/Erlass-abhängig
Wertgrenze + Fallgruppen VOB/A
Verhandlungsspielraum
Ja
Ja
Anzahl Angebote
Oft nur wenige nach Haushaltsrecht
Mehrere Angebote einholen üblich
Wann was?

Orientierung für die Auswahl

Der Direktauftrag wird meist für kleine Beträge genutzt, die freihändige Vergabe im Bauunterschwellenbereich für festgelegte Fallgruppen nach VOB/A.

Tool-Kontext

Beide erscheinen selten in öffentlichen Feeds. auftragr konzentriert sich auf öffentlich bekannte Bekanntmachungen.

Häufige Fragen

Gilt für beide die Dokumentationspflicht?

Ja, jedes öffentlich-rechtliche Beschaffungsverfahren unterliegt Dokumentations- und Haushaltspflichten.

Ist eine freihändige Vergabe immer ohne Bekanntmachung?

Typischerweise ja, da sie ein Unterschwellenverfahren ist. Details regelt die VOB/A.

Diese Seite stellt öffentlich bekannte Anwendungsbereiche zweier Regelwerke bzw. Verfahren gegenüber. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.