Freihändige Vergabe
Bauvergabe-Verfahrensart unterhalb der EU-Schwelle mit Verhandlungsspielraum.
Stand: 2026-04
Definition
Die freihändige Vergabe (VOB/A § 3 Abs. 4) ist im Unterschwellenbereich Bau zulässig. Sie erlaubt Verhandlungen und ist nicht mit EU-weiter Bekanntmachung verbunden. Die zulässigen Fallgruppen sind in der VOB/A genannt.
Auf einen Blick
- Nur Bau, Unterschwelle
- Verhandlungsspielraum
- Keine EU-Bekanntmachung
- Zulässigkeitsgründe abschließend geregelt
Freihändige Vergaben werden teils regional veröffentlicht. auftragr sammelt die öffentlich bekannten Fälle.
auftragr entdeckenHäufige Fragen
Ist die freihändige Vergabe der Oberschwellen-Gegenpart des Verhandlungsverfahrens?
Nein, sie ist eine Unterschwellen-Verfahrensart der VOB/A. Oberhalb der Schwelle gilt das Verhandlungsverfahren nach VgV/SektVO.
Gilt sie auch für Lieferleistungen?
Nein, die freihändige Vergabe nach VOB/A ist Bau-spezifisch. Für Liefer-/Dienstleistungen unterhalb gilt die UVgO.
Verwandte Begriffe
Dieser Glossar-Eintrag fasst öffentlich bekannte Begriffsverwendung zusammen und ordnet sie dem Funktionsumfang unserer Werkzeuge zu. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.