Zuschlag
Erklärung, mit der der Vertrag zustande kommt.
Stand: 2026-04
Definition
Der Zuschlag erklärt, dass das Angebot des erfolgreichen Bieters angenommen wird. Im Oberschwellenbereich darf er erst nach Ablauf der Stillhaltefrist erteilt werden (§ 134 GWB).
Auf einen Blick
- Einseitige Erklärung der Vergabestelle
- Oberschwelle: nach Ablauf der Wartefrist
- Grundlage der Vertragsbeziehung
- Zuschlagsmeldungen in TED (Vergabebekanntmachung)
Vergabezyklus markiert den Übergang von Wertung zu Vertrag und hilft, die Stillhaltefrist sichtbar zu halten.
Vergabezyklus entdeckenHäufige Fragen
Kann der Zuschlag widerrufen werden?
Nach Wirksamwerden des Vertrags gelten allgemeine zivilrechtliche Regeln. Vor Vertragsschluss sind Aufhebungen unter engen Voraussetzungen möglich.
Wird der Zuschlag öffentlich bekannt gemacht?
Im Oberschwellenbereich erfolgt eine Vergabebekanntmachung in TED.
Verwandte Begriffe
Dieser Glossar-Eintrag fasst öffentlich bekannte Begriffsverwendung zusammen und ordnet sie dem Funktionsumfang unserer Werkzeuge zu. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.