Wertung
Strukturierte Bewertung der Angebote nach Zuschlagskriterien.
Stand: 2026-04
Definition
Die Wertung umfasst formale Prüfung, Eignungsprüfung und inhaltliche Bewertung der Angebote entsprechend den vorab bekanntgegebenen Zuschlagskriterien. Sie mündet in den Vergabevermerk und schließlich den Zuschlag.
Auf einen Blick
- Formal → Eignung → Wertung
- Mehrstufigkeit typisch
- Dokumentation durchgängig
- Grundlage Vergabevermerk
zuschlagr unterstützt die Stufen formal/Eignung/Wertung mit Checklisten, Kommentaren und Vier-Augen-Prinzip.
zuschlagr entdeckenHäufige Fragen
Wer führt die Wertung durch?
Die Vergabestelle, oft im Team mit Fachabteilung und Rechtsabteilung.
Wie umfangreich ist die Wertung dokumentiert?
Soweit nachvollziehbar; im Oberschwellenbereich pflichtgemäß im Vergabevermerk.
Verwandte Begriffe
Dieser Glossar-Eintrag fasst öffentlich bekannte Begriffsverwendung zusammen und ordnet sie dem Funktionsumfang unserer Werkzeuge zu. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.