Glossar · Vergaberecht & Regulierung

VOB — Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

Das zentrale Regelwerk für Bauausschreibungen in Deutschland.

Stand: 2026-04

Auf einen Blick

  • VOB/A Abschnitt 1: nationale Bauvergaben
  • VOB/A Abschnitt 2: EU-Bauvergaben (oberhalb Schwelle)
  • VOB/B: Vertragsbedingungen, ggf. einbezogen im Bauvertrag
  • VOB/C: Technische Regelwerke, oft mit DIN-Verweisen
Im Tool-Kontext — kalkulr

kalkulr analysiert LV-Dateien im GAEB-Format aus Bauausschreibungen. Die rechtliche Einordnung nach VOB/A nimmt Ihr Kalkulationsteam vor.

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Häufige Fragen

Ist die VOB ein Gesetz?

Die VOB ist kein Gesetz, sondern ein Regelwerk mehrerer Institutionen (Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss). Sie wird durch Verweis in Bekanntmachungen und Verträgen anwendbar.

Gilt die VOB/B automatisch in jedem Bauvertrag?

Nein. Die VOB/B gilt nur, wenn sie ausdrücklich einbezogen wird.

Dieser Glossar-Eintrag fasst öffentlich bekannte Begriffsverwendung zusammen und ordnet sie dem Funktionsumfang unserer Werkzeuge zu. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.