VOB — Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Das zentrale Regelwerk für Bauausschreibungen in Deutschland.
Stand: 2026-04
Definition
Die VOB besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergaberegeln für Bauleistungen), VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Vertragsbedingungen, inkl. DIN-Normen). Die VOB/A hat Abschnitte für national (1) und EU-weit (2) ausgeschriebene Bauleistungen.
Auf einen Blick
- VOB/A Abschnitt 1: nationale Bauvergaben
- VOB/A Abschnitt 2: EU-Bauvergaben (oberhalb Schwelle)
- VOB/B: Vertragsbedingungen, ggf. einbezogen im Bauvertrag
- VOB/C: Technische Regelwerke, oft mit DIN-Verweisen
kalkulr analysiert LV-Dateien im GAEB-Format aus Bauausschreibungen. Die rechtliche Einordnung nach VOB/A nimmt Ihr Kalkulationsteam vor.
kalkulr entdeckenHäufige Fragen
Ist die VOB ein Gesetz?
Die VOB ist kein Gesetz, sondern ein Regelwerk mehrerer Institutionen (Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss). Sie wird durch Verweis in Bekanntmachungen und Verträgen anwendbar.
Gilt die VOB/B automatisch in jedem Bauvertrag?
Nein. Die VOB/B gilt nur, wenn sie ausdrücklich einbezogen wird.
Verwandte Begriffe
Dieser Glossar-Eintrag fasst öffentlich bekannte Begriffsverwendung zusammen und ordnet sie dem Funktionsumfang unserer Werkzeuge zu. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.