Tariftreueerklärung
Eigenerklärung zur Einhaltung tariflicher Bedingungen.
Stand: 2026-04
Definition
Tariftreueerklärungen werden in vielen Bundesländern durch Landesgesetze gefordert. Bieter bestätigen, dass sie die einschlägigen tariflichen Bedingungen einhalten. Die konkrete Ausgestaltung variiert je Bundesland.
Auf einen Blick
- Landesrecht — Inhalt und Formular unterscheiden sich
- Wird oft in den Vergabeunterlagen mitgeliefert
- Gilt ggf. auch für Nachunternehmer
- Prüfung im Rahmen der Eignung
kalkulr erkennt geforderte Eigenerklärungen in den Vergabeunterlagen und listet sie im Dossier. Welche Erklärung konkret zu unterzeichnen ist, prüft Ihr Team.
kalkulr entdeckenHäufige Fragen
Ist die Tariftreueerklärung in allen Bundesländern gleich?
Nein. Form und Inhalt variieren je Landesgesetz.
Gilt sie auch für Nachunternehmer?
Häufig ja — konkret regelt das jeweilige Tariftreuegesetz.
Verwandte Begriffe
Dieser Glossar-Eintrag fasst öffentlich bekannte Begriffsverwendung zusammen und ordnet sie dem Funktionsumfang unserer Werkzeuge zu. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.