Eigenerklärung
Der Bieter bestätigt Sachverhalte — ohne externen Nachweis.
Stand: 2026-04
Definition
Die Eigenerklärung ist eine schriftliche Erklärung des Bieters zu Eignungsmerkmalen, Ausschlussgründen oder Gesetzestreue (z. B. Mindestlohn, Tariftreue). Im Oberschwellenbereich ist die ESPD eine standardisierte Form.
Auf einen Blick
- Ersetzt teils Einzelnachweise
- Nachweise können bei Zuschlag nachgefordert werden
- ESPD im Oberschwellenbereich standardisiert
- Wirksam nur bei korrekter Unterzeichnung
kalkulr listet welche Eigenerklärungen in den Unterlagen gefordert sind. Die Unterschrift erfolgt durch Zeichnungsberechtigte.
kalkulr entdeckenHäufige Fragen
Was passiert bei falscher Eigenerklärung?
Falsche Angaben können zum Ausschluss und zu Konsequenzen nach § 124 GWB führen.
Gibt es Muster für Eigenerklärungen?
Vergabestellen stellen oft Formulare bereit; VHB und Landes-Vergabehandbücher enthalten Muster.
Verwandte Begriffe
Dieser Glossar-Eintrag fasst öffentlich bekannte Begriffsverwendung zusammen und ordnet sie dem Funktionsumfang unserer Werkzeuge zu. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.