Eignungskriterien
Kriterien, ob ein Bieter fachlich, wirtschaftlich und personell fähig ist.
Stand: 2026-04
Definition
Eignungskriterien umfassen typischerweise Referenzen, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Personal und Fachkunde. Die Eignung wird vor der Angebotswertung geprüft.
Auf einen Blick
- Typisch: Referenzen, Umsatz, Mitarbeiterzahl
- Nachweise per Eigenerklärung oder PQ
- Muss verhältnismäßig sein
- Vor Wertung zu prüfen
kalkulr fasst die Eignungsanforderungen aus der Bekanntmachung zusammen, gleicht sie gegen Ihr Unternehmensprofil ab und listet Lücken auf.
kalkulr entdeckenHäufige Fragen
Dürfen Eignungskriterien überzogen sein?
Nein, sie müssen angemessen und verhältnismäßig sein — sonst drohen Rüge und Nachprüfung.
Was tun, wenn ein Kriterium nicht erfüllt ist?
Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer-Einbindung können eine Lösung sein; ggf. Verzicht auf Angebot.
Verwandte Begriffe
Dieser Glossar-Eintrag fasst öffentlich bekannte Begriffsverwendung zusammen und ordnet sie dem Funktionsumfang unserer Werkzeuge zu. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.