Mindestlohnerklärung
Eigenerklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns.
Stand: 2026-04
Definition
Mit der Mindestlohnerklärung bestätigt der Bieter, den gesetzlichen Mindestlohn einzuhalten. Grundlage ist das Mindestlohngesetz (MiLoG). Die Erklärung wird häufig mit den Vergabeunterlagen ausgegeben.
Auf einen Blick
- Grundlage: MiLoG
- Form und Inhalt kann pro Vergabestelle variieren
- Gilt ggf. auch für Nachunternehmer
- Teil der Eignungsunterlagen
kalkulr erfasst geforderte Erklärungen aus den Unterlagen. Die rechtssichere Unterzeichnung prüft Ihr Team.
kalkulr entdeckenHäufige Fragen
Ist die Mindestlohnerklärung bundesweit gleich?
Der gesetzliche Mindestlohn ist bundesweit einheitlich. Zusatzerklärungen auf Landesebene können ergänzend gelten.
Gilt sie für Auslandsmitarbeiter?
Das MiLoG gilt grundsätzlich für Arbeit in Deutschland. Die konkrete Einordnung nimmt Ihr Team vor.
Verwandte Begriffe
Dieser Glossar-Eintrag fasst öffentlich bekannte Begriffsverwendung zusammen und ordnet sie dem Funktionsumfang unserer Werkzeuge zu. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.