Glossar · Vergaberecht & Regulierung

Mindestlohnerklärung

Eigenerklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns.

Stand: 2026-04

Auf einen Blick

  • Grundlage: MiLoG
  • Form und Inhalt kann pro Vergabestelle variieren
  • Gilt ggf. auch für Nachunternehmer
  • Teil der Eignungsunterlagen
Im Tool-Kontext — kalkulr

kalkulr erfasst geforderte Erklärungen aus den Unterlagen. Die rechtssichere Unterzeichnung prüft Ihr Team.

kalkulr entdecken

Häufige Fragen

Ist die Mindestlohnerklärung bundesweit gleich?

Der gesetzliche Mindestlohn ist bundesweit einheitlich. Zusatzerklärungen auf Landesebene können ergänzend gelten.

Gilt sie für Auslandsmitarbeiter?

Das MiLoG gilt grundsätzlich für Arbeit in Deutschland. Die konkrete Einordnung nimmt Ihr Team vor.

Dieser Glossar-Eintrag fasst öffentlich bekannte Begriffsverwendung zusammen und ordnet sie dem Funktionsumfang unserer Werkzeuge zu. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.