Glossar · Vergaberecht & Regulierung

Fakultative Ausschlussgründe — § 124 GWB

Ausschlussgründe, bei denen die Vergabestelle Ermessen hat.

Stand: 2026-04

Auf einen Blick

  • Ermessensentscheidung der Vergabestelle
  • Dokumentationspflicht
  • Selbstreinigung nach § 125 GWB möglich
  • Typische Eigenerklärung im Angebot
Im Tool-Kontext — zuschlagr

zuschlagr hält die Dokumentationspflicht im Ermessensprozess strukturiert fest; die rechtliche Entscheidung trifft der Auftraggeber.

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Häufige Fragen

Was ist eine Selbstreinigung?

§ 125 GWB regelt, unter welchen Bedingungen ein Unternehmen nach einem Ausschlussgrund wieder an Vergabeverfahren teilnehmen kann.

Muss die Vergabestelle alle Bieter gleich behandeln?

Der Grundsatz der Gleichbehandlung gilt. Eine Ermessensentscheidung muss nachvollziehbar begründet werden.

Dieser Glossar-Eintrag fasst öffentlich bekannte Begriffsverwendung zusammen und ordnet sie dem Funktionsumfang unserer Werkzeuge zu. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.