Vergleich

Offenes vs. Verhandlungsverfahren — Verhandeln oder nicht?

Der Hauptunterschied liegt im Dialog zwischen Vergabestelle und Bieter. Das offene Verfahren verzichtet darauf; das Verhandlungsverfahren erlaubt Verhandlungen — unter definierten Voraussetzungen.

Stand: 2026-04

Direkter Vergleich

Verhandlungen
Nein
Ja, nach definierten Regeln
Zulässigkeit
Regelverfahren
Voraussetzungen in VgV/VOB/A abschließend geregelt
Teilnahmewettbewerb
Nein
Mit oder ohne, je Konstellation
Flexibilität
Niedrig — nach Angebot kaum Anpassung
Höher — iterative Angebotsrunden möglich
Typische Anwendung
Standardleistungen
Komplexe Leistungen, Sektoren, Dringlichkeit
Wann was?

Orientierung für die Auswahl

Die Wahl liegt bei der Vergabestelle — muss aber begründet sein. Als Sektorenauftraggeber ist das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Regelverfahren (SektVO).

Tool-Kontext

zuschlagr dokumentiert Verhandlungsrunden strukturiert je Bieter; die Durchführung bleibt bei der Vergabestelle.

Häufige Fragen

Darf die Vergabestelle jederzeit ins Verhandlungsverfahren wechseln?

Nein, nur wenn die Voraussetzungen vorliegen. Nach Ausschreibungsbeginn sind Verfahrenswechsel stark begrenzt.

Gibt es Varianten des Verhandlungsverfahrens?

Ja, mit und ohne Teilnahmewettbewerb. Ohne Teilnahmewettbewerb ist nur in engen Fällen zulässig.

Diese Seite stellt öffentlich bekannte Anwendungsbereiche zweier Regelwerke bzw. Verfahren gegenüber. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.