Vergleich

Eignungs- vs. Zuschlagskriterien — Person oder Angebot?

Die Trennung ist wesentlich: Eignungskriterien beziehen sich auf die Fähigkeiten des Bieters, Zuschlagskriterien auf das konkrete Angebot. Eine Vermengung kann zum Verfahrensfehler führen.

Stand: 2026-04

Direkter Vergleich

Gegenstand
Person/Unternehmen des Bieters
Inhalt des Angebots
Prüfzeitpunkt
Vor der Wertung
In der Wertung
Typische Inhalte
Referenzen, Umsatz, Mitarbeiter, Qualifikationen
Preis, Qualität, Service, Lebenszykluskosten
Rechtsfolge bei Nichterfüllung
Ausschluss
Schlechtere Wertung
Transparenz
In Bekanntmachung, abschließend
In Bekanntmachung, mit Gewichtung
Wann was?

Orientierung für die Auswahl

Eignungs- und Zuschlagskriterien dürfen sich nicht inhaltlich überschneiden. Die Zuschlagskriterien beziehen sich auf das Angebot, nicht auf den Bieter.

Tool-Kontext

kalkulr erfasst Eignungsanforderungen im Dossier; zuschlagr strukturiert die Wertung nach Zuschlagskriterien inklusive Vier-Augen-Prinzip.

Häufige Fragen

Darf Referenzerfahrung Zuschlagskriterium sein?

Grundsätzlich ist Referenzerfahrung Eignung. Personelle Qualifikation des Leistungsteams kann in engen Grenzen Zuschlagskriterium sein — die rechtliche Einzelfallwürdigung nimmt Ihr Team vor.

Sind Unterkriterien zulässig?

Ja — mit vorheriger Bekanntmachung und nachvollziehbarer Methodik.

Diese Seite stellt öffentlich bekannte Anwendungsbereiche zweier Regelwerke bzw. Verfahren gegenüber. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.