Eigenerklärung vs. ESPD — formfrei oder standardisiert?
Beide ersetzen vorübergehend Einzelnachweise der Eignung. Eigenerklärung ist der Oberbegriff; ESPD ist das EU-weit standardisierte Formular im Oberschwellenbereich.
Stand: 2026-04
Was beide gemeinsam haben
Beide sind bindend, beide können bei Zuschlag durch konkrete Nachweise belegt werden, beide decken Ausschlussgründe und Eignung ab.
Direkter Vergleich
Orientierung für die Auswahl
Oberhalb der EU-Schwelle ist ESPD Standard, wenn die Vergabestelle dies vorsieht. Unterhalb werden formfreie Eigenerklärungen verwendet, oft auf Basis des VHB oder Landes-Vergabehandbuchs.
kalkulr listet geforderte Eigenerklärungen inkl. ESPD je Ausschreibung auf; die Abgabe erfolgt über die Plattform.
Häufige Fragen
Kann ich ESPD außerhalb der EU nutzen?
ESPD ist ein EU-Standard; außerhalb der EU kommen abweichende Formate zum Einsatz.
Was passiert bei falschen Angaben?
Falsche Angaben können Ausschluss und Folgen nach § 124 GWB nach sich ziehen.
Diese Seite stellt öffentlich bekannte Anwendungsbereiche zweier Regelwerke bzw. Verfahren gegenüber. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.