Vier-Augen-Prinzip als Default umsetzen
Das Vier-Augen-Prinzip trennt Auswertung und Freigabe. In zuschlagr ist die Trennung als Default aktiv.
Stand: 2026-04
Kurzfassung
- •Auswerter und Genehmiger sind zwei unterschiedliche Personen.
- •Jede Überstimmung wird mit Begründung protokolliert.
- •Die Einstellung ist je Verfahren anpassbar.
- •Das Prinzip gilt für jede einzelne Bewertung.
- •Das Protokoll fließt in den Vergabevermerk.
Kontext
Das Vier-Augen-Prinzip ist in vielen Vergabeverfahren Standard. Es ergänzt die Dokumentationspflichten und unterstützt die Revisionsfestigkeit.
Menschliche Hoheit
- Zuordnung der Rollen Auswerter und Genehmiger
- Umgang mit Überstimmungen
- Dokumentation der Begründungen
Tool-Beitrag
- Rollenmodell mit klarer Trennung
- System erzwingt Freigabe durch zweite Person
- Protokollierung jeder Überstimmung
- Sichtbar im Vergabevermerk
Workflow-Ablauf
- 1
Rollen zuweisen
Die Rollen Auswerter und Genehmiger werden zugeordnet.
- 2
Bewertung durch Auswerter
Der Auswerter vergibt Punkte und Begründungen.
- 3
Prüfung durch Genehmiger
Der Genehmiger prüft; Überstimmungen werden mit Begründung protokolliert.
- 4
Freigabe
Nach Freigabe wird die Bewertung in den Vergabevermerk übernommen.
Häufige Fragen
Kann das Prinzip deaktiviert werden?
In definierten Einzelfällen kann die Einstellung angepasst werden; die Abweichung wird protokolliert.
Wie werden Überstimmungen dokumentiert?
Jede Änderung durch den Genehmiger wird mit Zeitstempel und Begründung gespeichert.
Verwandte Leitfäden
Offizielle Quellen
Für rechtliche Detailfragen wenden Sie sich an Ihr Vergaberechts-Team oder an die folgenden offiziellen Stellen:
Diese Seite beschreibt, wie zuschlagr Arbeitsabläufe in Vergabestellen unterstützt. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine juristische Prüfung einzelner Sachverhalte. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich an Ihr Vergaberechts-Team oder an eine externe Fachberatung. Die Entscheidung und rechtliche Verantwortung bleibt bei Ihrer Vergabestelle.
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