Punkte strukturiert vergeben und begründen
Eine Punktevergabe ohne Begründung ist nicht revisionstauglich. zuschlagr erzwingt je Einzelbewertung einen Begründungstext mit Quellenbezug.
Stand: 2026-04
Kurzfassung
- •Jede vergebene Punktzahl wird mit einer Begründung versehen.
- •Die Begründung verweist auf Stellen in den Angebotsunterlagen.
- •Die Vergabe verantwortet Ihr Team.
- •zuschlagr strukturiert und erzwingt die Dokumentation.
- •Das Ergebnis fließt in den Vergabevermerk.
Kontext
Die Anforderung, Einzelbewertungen zu begründen, ergibt sich aus der Dokumentationspflicht im Vergaberecht. Die konkrete Formulierung entscheidet Ihre Vergabestelle.
Menschliche Hoheit
- Welche Punkte vergeben werden
- Wie sie begründet werden
- Welche Stellen der Angebotsunterlagen als Beleg gelten
- Wie abweichende Bewertungen in einer Kommission konsolidiert werden
Tool-Beitrag
- Pflichtfeld Begründung je Einzelbewertung
- Verweis auf Angebotsstellen (Seitenzahl, Abschnitt)
- Ablagestruktur aller Einzelbewertungen
- Gegenprüfung im Vier-Augen-Prinzip
Workflow-Ablauf
- 1
Punkte vergeben
Ihr Team vergibt die Einzelpunkte.
- 2
Begründung formulieren
Die Begründung wird mit Quellennachweis hinterlegt.
- 3
Gegenprüfung
Der Genehmiger prüft Begründung und Quellennachweis.
- 4
Abschluss
Die Bewertung wird in den Vergabevermerk übernommen.
Häufige Fragen
Ist die Angabe eines Quellenverweises Pflicht?
In zuschlagr ist der Quellenverweis als Default aktiviert; abweichende Einstellung auf Verfahrensebene möglich.
Können Bewertungen revisioniert werden?
Ja. Jede Änderung wird mit Zeitstempel protokolliert.
Verwandte Leitfäden
Offizielle Quellen
Für rechtliche Detailfragen wenden Sie sich an Ihr Vergaberechts-Team oder an die folgenden offiziellen Stellen:
Diese Seite beschreibt, wie zuschlagr Arbeitsabläufe in Vergabestellen unterstützt. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine juristische Prüfung einzelner Sachverhalte. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich an Ihr Vergaberechts-Team oder an eine externe Fachberatung. Die Entscheidung und rechtliche Verantwortung bleibt bei Ihrer Vergabestelle.
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