Vergabestellen-Leitfaden · Wertung

Punkte strukturiert vergeben und begründen

Eine Punktevergabe ohne Begründung ist schwer nachvollziehbar. prüfr erzwingt je Einzelbewertung einen Begründungstext mit Quellenbezug.

Stand: 2026-04

Kontext

Die Anforderung, Einzelbewertungen zu begründen, ergibt sich aus der Dokumentationspflicht im Vergaberecht. Die konkrete Formulierung entscheidet Ihre Vergabestelle.

Was Ihr Team entscheidet

Menschliche Hoheit

  • Welche Punkte vergeben werden
  • Wie sie begründet werden
  • Welche Stellen der Angebotsunterlagen als Beleg gelten
  • Wie abweichende Bewertungen in einer Kommission konsolidiert werden
Wie prüfr unterstützt

Tool-Beitrag

  • Pflichtfeld Begründung je Einzelbewertung
  • Verweis auf Angebotsstellen (Seitenzahl, Abschnitt)
  • Ablagestruktur aller Einzelbewertungen
  • Gegenprüfung im Vier-Augen-Prinzip

Workflow-Ablauf

  1. 1

    Punkte vergeben

    Ihr Team vergibt die Einzelpunkte.

  2. 2

    Begründung formulieren

    Die Begründung wird mit Quellennachweis hinterlegt.

  3. 3

    Gegenprüfung

    Der Genehmiger prüft Begründung und Quellennachweis.

  4. 4

    Abschluss

    Die Bewertung wird in den Vergabevermerk übernommen.

Häufige Fragen

Ist die Angabe eines Quellenverweises Pflicht?

In prüfr ist der Quellenverweis standardmäßig aktiviert; abweichende Einstellung auf Verfahrensebene möglich.

Können Bewertungen revisioniert werden?

Ja. Jede Änderung wird mit Zeitstempel protokolliert.

Offizielle Quellen

Für rechtliche Detailfragen wenden Sie sich an Ihr Vergaberechts-Team oder an die folgenden offiziellen Stellen:

Diese Seite beschreibt, wie prüfr Arbeitsabläufe in Vergabestellen unterstützt. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine juristische Prüfung einzelner Sachverhalte. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich an Ihr Vergaberechts-Team oder an eine externe Fachberatung. Die Entscheidung und rechtliche Verantwortung bleibt bei Ihrer Vergabestelle.

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