Vergabestellen-Leitfaden · Eignungsprüfung

Eignungskriterien strukturiert prüfen

Ein typischer Arbeitsschritt für Vergabestellen: Eingehende Angebote gegen die definierten Eignungskriterien prüfen und die Prüfung lückenlos dokumentieren.

Stand: 2026-04

Kontext

Die Prüfung der Eignung ist Bestandteil jedes Vergabeverfahrens. Der rechtliche Rahmen ist in GWB, VgV und den einschlägigen Vergabeordnungen geregelt. Welche Kriterien im konkreten Verfahren anwendbar sind, welche Nachweise ausreichen und wie mit Grenzfällen umgegangen wird, entscheidet Ihre Vergabestelle in Zusammenarbeit mit Ihrer Vergaberechtsabteilung. Offizielle Fundstellen finden Sie am Ende dieser Seite.

Was Ihr Team entscheidet

Menschliche Hoheit

  • Welche Eignungskriterien für das konkrete Verfahren bekannt gemacht wurden
  • Welche Nachweise akzeptiert werden und welche nicht ausreichen
  • Wie mit Unklarheiten oder fehlenden Angaben umgegangen wird
  • Ob und wann Nachforderungen oder Rückfragen gestellt werden
  • Die finale Eignungsentscheidung je Bieter
Wie zuschlagr unterstützt

Tool-Beitrag

  • Prüfmatrix nach Ihren vorab definierten Eignungskriterien
  • Je Kriterium eine strukturierte Abfrage der vorliegenden Nachweise
  • Markierung unvollständiger Angaben mit Hinweis zur möglichen Rückfrage
  • Protokollierung jeder Einzelbewertung mit Zeitstempel und Bearbeitendem
  • Zusammenfassung als Abschnitt "Eignungsprüfung" im Vergabevermerk

Workflow-Ablauf

  1. 1

    Kriterien und Gewichtung im Verfahren hinterlegen

    Ihre Vergabestelle hinterlegt die bekannt gemachten Eignungskriterien und die zugehörigen Nachweise in zuschlagr.

  2. 2

    Angebote importieren

    Angebote und Eignungsunterlagen werden in die Prüfmatrix eingespielt.

  3. 3

    Pro Bieter prüfen und dokumentieren

    Je Bieter wird die Matrix bearbeitet; zuschlagr strukturiert die Eingaben und markiert unvollständige Angaben.

  4. 4

    Bei Bedarf Rückfragen anstoßen

    Für unvollständige Nachweise erzeugt zuschlagr einen Formulierungsvorschlag; der Inhalt der Rückfrage bleibt bei Ihrem Team.

  5. 5

    Ergebnis dokumentieren und übergeben

    Die Eignungsentscheidung fließt als Abschnitt in den Vergabevermerk. Vier-Augen-Prinzip als Default.

Häufige Fragen

Trifft zuschlagr die Eignungsentscheidung selbstständig?

Nein. zuschlagr strukturiert die Prüfmatrix, macht Lücken sichtbar und dokumentiert die Ergebnisse. Die Bewertung und die finale Entscheidung liegt bei Ihrem Team.

Welche Eignungskriterien werden unterstützt?

Die Matrix arbeitet mit den Kriterien, die Ihre Vergabestelle im konkreten Verfahren bekannt gemacht hat. Wirtschaftliche, technische und personelle Eignung sind gleichermaßen abbildbar.

Wie wird mit unvollständigen Angaben umgegangen?

zuschlagr markiert Lücken und erzeugt einen Formulierungsvorschlag für eine mögliche Rückfrage. Ob und in welcher Form eine Rückfrage erfolgt, entscheidet Ihr Team.

Wird die Prüfung in den Vergabevermerk übernommen?

Ja. Die Ergebnisse der Eignungsprüfung werden als strukturierter Abschnitt in den Vergabevermerk übernommen, inklusive Zeitstempeln und Bearbeitenden.

Gilt das Vier-Augen-Prinzip automatisch?

Das Vier-Augen-Prinzip ist in zuschlagr als Default aktiv: Der Genehmiger ist eine andere Person als der Auswerter. Abweichungen werden protokolliert.

Diese Seite beschreibt, wie zuschlagr Arbeitsabläufe in Vergabestellen unterstützt. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine juristische Prüfung einzelner Sachverhalte. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich an Ihr Vergaberechts-Team oder an eine externe Fachberatung. Die Entscheidung und rechtliche Verantwortung bleibt bei Ihrer Vergabestelle.

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Mensch entscheidet. KI strukturiert.