Ausschlussgründe strukturiert prüfen
Die Prüfung möglicher Ausschlussgründe gehört zu den frühen Arbeitsschritten im Bewertungsprozess. zuschlagr unterstützt die strukturierte Dokumentation dieser Prüfung.
Stand: 2026-04
Kurzfassung
- •Die Prüfung von Ausschlussgründen ist Teil jeder Eignungsprüfung.
- •Relevante Regelungen finden sich u. a. in den §§ 123 und 124 GWB.
- •Die rechtliche Bewertung und Ermessensausübung verbleibt bei Ihrer Vergabestelle.
- •zuschlagr strukturiert die Prüfung als Checkliste und dokumentiert die Ergebnisse.
- •Abweichende Entscheidungen werden mit Begründung protokolliert.
Kontext
Das Vergaberecht sieht unterschiedliche Gründe vor, aus denen Bieter von Verfahren ausgeschlossen werden können — zwingend oder nach Ermessen. Die einschlägigen Regelungen stehen im GWB (z. B. §§ 123, 124) und werden durch die VgV und weitere Vorschriften konkretisiert. Die Prüfung, ob ein Grund vorliegt, und die rechtliche Bewertung im Einzelfall nimmt Ihre Vergabestelle vor.
Menschliche Hoheit
- Welche Prüfgegenstände im konkreten Verfahren relevant sind
- Welche Nachweise (z. B. Eigenerklärungen) eingeholt werden
- Wie mit Selbstreinigung und vergleichbaren Sachverhalten umgegangen wird
- Ob Ermessensspielräume ausgeübt werden
- Die finale Entscheidung über Zulassung oder Ausschluss
Tool-Beitrag
- Checklistenstruktur für die üblichen Prüfgegenstände im konkreten Verfahren
- Ablagefelder für Eigenerklärungen und weitere Nachweise
- Protokollierung jeder Einzelprüfung mit Zeitstempel
- Markierung offener Punkte und Hinweis auf mögliche Rückfragen
- Übernahme der Ergebnisse in den Vergabevermerk
Workflow-Ablauf
- 1
Prüfgegenstände definieren
Die im konkreten Verfahren relevanten Ausschlussgründe und zugehörigen Nachweise werden in zuschlagr hinterlegt.
- 2
Nachweise erfassen
Eigenerklärungen und weitere Nachweise werden je Bieter abgelegt und zugeordnet.
- 3
Prüfung durchführen und dokumentieren
Das Team bearbeitet die Checkliste; offene Punkte werden markiert.
- 4
Rückfragen anstoßen
Bei Bedarf wird ein Formulierungsvorschlag für die Rückfrage erzeugt. Die Entscheidung trifft Ihr Team.
- 5
Dokumentation abschließen
Die Ergebnisse fließen in den Abschnitt „Ausschlussgründe" des Vergabevermerks.
Häufige Fragen
Bewertet zuschlagr einzelne Ausschlussgründe rechtlich?
Nein. Die rechtliche Bewertung und Ermessensausübung liegt ausschließlich bei Ihrer Vergabestelle. zuschlagr strukturiert die Prüfung und Dokumentation.
Kann zuschlagr fehlende Nachweise selbst beschaffen?
Nein. zuschlagr zeigt nur, welche Nachweise noch offen sind, und erzeugt auf Wunsch einen Formulierungsvorschlag für eine Rückfrage.
Werden Selbstreinigungsmaßnahmen berücksichtigt?
zuschlagr bietet ein Feld für die Dokumentation entsprechender Sachverhalte. Die inhaltliche Bewertung bleibt bei Ihrem Team.
Wer hat Zugriff auf die Prüfergebnisse?
Der Zugriff wird über das Rollensystem Ihrer Vergabestelle gesteuert. Das Vier-Augen-Prinzip ist Default.
Werden die Prüfergebnisse dauerhaft gespeichert?
Die Dokumentation verbleibt mit dem Verfahren. Export als PDF und strukturiertes Dokument ist möglich; die Archivierung erfolgt nach Ihren internen Richtlinien.
Verwandte Leitfäden
Offizielle Quellen
Für rechtliche Detailfragen wenden Sie sich an Ihr Vergaberechts-Team oder an die folgenden offiziellen Stellen:
Diese Seite beschreibt, wie zuschlagr Arbeitsabläufe in Vergabestellen unterstützt. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine juristische Prüfung einzelner Sachverhalte. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich an Ihr Vergaberechts-Team oder an eine externe Fachberatung. Die Entscheidung und rechtliche Verantwortung bleibt bei Ihrer Vergabestelle.
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