Selbstreinigungs-Angaben strukturiert erfassen
Wenn ein Bieter Maßnahmen zur Selbstreinigung darlegt, gehört deren Erfassung und Dokumentation zur Eignungsprüfung.
Stand: 2026-04
Kurzfassung
- •Selbstreinigung bezeichnet Maßnahmen eines Bieters nach bestimmten Verfehlungen.
- •Die Zulässigkeit und Wirkung ergibt sich aus dem Vergaberecht.
- •Die inhaltliche Bewertung trifft Ihre Vergabestelle.
- •zuschlagr strukturiert die Erfassung und Dokumentation.
- •Das Ergebnis fließt in den Vergabevermerk.
Kontext
Das Vergaberecht regelt, unter welchen Voraussetzungen Maßnahmen zur Selbstreinigung berücksichtigt werden können. Die rechtliche Bewertung der konkreten Angaben und deren Wirkung im Einzelfall nimmt Ihre Vergabestelle vor.
Menschliche Hoheit
- Ob im konkreten Fall Selbstreinigung relevant ist
- Welche Nachweise verlangt werden
- Wie die Angaben inhaltlich zu bewerten sind
- Ob weitere Rückfragen sinnvoll sind
- Die finale Entscheidung über Zulassung oder Ausschluss
Tool-Beitrag
- Freies Dokumentationsfeld pro Bieter
- Strukturierte Erfassung eingereichter Nachweise
- Protokollierung der Einzelbewertung
- Übernahme in den Vergabevermerk
Workflow-Ablauf
- 1
Sachverhalt erfassen
Der relevante Sachverhalt und die eingereichten Angaben werden strukturiert abgelegt.
- 2
Bewertung durch das Team
Ihre Vergabestelle bewertet die Selbstreinigungsmaßnahmen.
- 3
Dokumentation
Die Bewertung und Begründung werden protokolliert.
- 4
Übernahme in den Vergabevermerk
Das Ergebnis fließt in den Abschnitt „Eignungsprüfung" des Vermerks.
Häufige Fragen
Bewertet zuschlagr Selbstreinigungsmaßnahmen?
Nein. zuschlagr strukturiert die Erfassung. Die inhaltliche und rechtliche Bewertung liegt bei Ihrer Vergabestelle.
Können mehrere Maßnahmen separat erfasst werden?
Ja. Jede Maßnahme kann einzeln dokumentiert und bewertet werden.
Verwandte Leitfäden
Offizielle Quellen
Für rechtliche Detailfragen wenden Sie sich an Ihr Vergaberechts-Team oder an die folgenden offiziellen Stellen:
Diese Seite beschreibt, wie zuschlagr Arbeitsabläufe in Vergabestellen unterstützt. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine juristische Prüfung einzelner Sachverhalte. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich an Ihr Vergaberechts-Team oder an eine externe Fachberatung. Die Entscheidung und rechtliche Verantwortung bleibt bei Ihrer Vergabestelle.
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