Risikotyp · Mengenrisiko
Mengenrisiko — der Klassiker
Mengenabweichungen sind der häufigste Nachtragsauslöser im Bauvertrag. § 2 Abs. 3 VOB/B regelt die Bewertung bei Über- oder Unterschreitung der 10-%-Grenze.
Stand: 2026-04
Definition
Mengenrisiko bezeichnet die Abweichung der tatsächlichen Leistungsmenge von der im LV angegebenen Vordermenge. Bei VOB/B-Verträgen greifen die Regeln des § 2.
Typische Auslöser
Was das Risiko auslöst
- Ausführungsbedingte Mengenänderung
- Planänderung durch den AG
- Unvollständige Vordermengen im LV
- Mehrverbrauch durch Bauablauf
- Massen-Ermittlungsfehler im Planungsstand
LV-Signale
Woran man das Risiko erkennt
- "Ca."-Mengen ohne Toleranzband
- Vordermengen ohne Herkunftsangabe
- Wahlpositionen ohne klare Triggerung
- Pauschalierung ohne Mengengerüst
Prävention
Hebel im Vertrag und Prozess
- •Aufmaßprotokolle vertraglich regeln
- •Mengenmehrverbrauch früh kommunizieren
- •Abweichungen ab 10 % gemäß § 2 VOB/B prüfen
- •Preisanpassungsformel vorab fixieren
Wie kalkulr unterstützt
Mengenrisiko im LV erkennen
- Markierung "Ca."-Mengen und Pauschalpositionen
- Hinweis auf § 2 VOB/B-relevante Konstellationen
- Vorschläge für Klärungsfragen
- Dossier-Export mit Mengenrisikoklassen
- Vergleich zwischen LV-Varianten
Häufige Fragen
Rechnet kalkulr die 10-%-Grenze aus?
Nein — kalkulr markiert Positionen mit Risikohinweis. Die kalkulatorische Bewertung trifft Ihr Team.
Gilt das auch bei EP-Verträgen?
Bei Einheitspreisverträgen greift § 2 VOB/B; die Einordnung verantwortet Ihre Abteilung.
Weitere Risikotypen
Diese Seite beschreibt ein Nachtrags-Risikofeld und wie kalkulr es sichtbar macht. Die vertragliche Einordnung und kalkulatorische Bewertung verantwortet Ihr Team.