Risikotyp · Mengenrisiko

Mengenrisiko — der Klassiker

Mengenabweichungen sind der häufigste Nachtragsauslöser im Bauvertrag. § 2 Abs. 3 VOB/B regelt die Bewertung bei Über- oder Unterschreitung der 10-%-Grenze.

Stand: 2026-04

Definition

Mengenrisiko bezeichnet die Abweichung der tatsächlichen Leistungsmenge von der im LV angegebenen Vordermenge. Bei VOB/B-Verträgen greifen die Regeln des § 2.

Typische Auslöser

Was das Risiko auslöst

  • Ausführungsbedingte Mengenänderung
  • Planänderung durch den AG
  • Unvollständige Vordermengen im LV
  • Mehrverbrauch durch Bauablauf
  • Massen-Ermittlungsfehler im Planungsstand
LV-Signale

Woran man das Risiko erkennt

  • "Ca."-Mengen ohne Toleranzband
  • Vordermengen ohne Herkunftsangabe
  • Wahlpositionen ohne klare Triggerung
  • Pauschalierung ohne Mengengerüst
Prävention

Hebel im Vertrag und Prozess

  • Aufmaßprotokolle vertraglich regeln
  • Mengenmehrverbrauch früh kommunizieren
  • Abweichungen ab 10 % gemäß § 2 VOB/B prüfen
  • Preisanpassungsformel vorab fixieren
Wie kalkulr unterstützt

Mengenrisiko im LV erkennen

  • Markierung "Ca."-Mengen und Pauschalpositionen
  • Hinweis auf § 2 VOB/B-relevante Konstellationen
  • Vorschläge für Klärungsfragen
  • Dossier-Export mit Mengenrisikoklassen
  • Vergleich zwischen LV-Varianten

Häufige Fragen

Rechnet kalkulr die 10-%-Grenze aus?

Nein — kalkulr markiert Positionen mit Risikohinweis. Die kalkulatorische Bewertung trifft Ihr Team.

Gilt das auch bei EP-Verträgen?

Bei Einheitspreisverträgen greift § 2 VOB/B; die Einordnung verantwortet Ihre Abteilung.

Diese Seite beschreibt ein Nachtrags-Risikofeld und wie kalkulr es sichtbar macht. Die vertragliche Einordnung und kalkulatorische Bewertung verantwortet Ihr Team.