Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Höchste Form der elektronischen Signatur nach eIDAS.
Stand: 2026-04
Definition
Die QES basiert auf einem qualifizierten Zertifikat und ist rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Sie wird typischerweise per Signaturkarte oder Fernsignaturdienst erzeugt.
Auf einen Blick
- eIDAS-konforme QES
- Rechtswirkung: Schriftform
- Signaturkarte oder Fernsignatur
- In Vergaben teils ersatzfähig durch Textform
Vergabezyklus dokumentiert Signaturanforderungen je Projekt; die technische Signatur erfolgt auf der jeweiligen Vergabeplattform.
Vergabezyklus entdeckenHäufige Fragen
Ist die QES immer notwendig?
Nein. Viele Verfahren akzeptieren Textform. Die Anforderung steht in den Vergabeunterlagen.
Wie erhalte ich eine QES?
Über qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter (Signaturkarte, Fernsignatur) — auf der BSI-Liste gelistet.
Verwandte Begriffe
Dieser Glossar-Eintrag fasst öffentlich bekannte Begriffsverwendung zusammen und ordnet sie dem Funktionsumfang unserer Werkzeuge zu. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.