DTVP — Deutsches Vergabeportal
Große deutsche Vergabeplattform für Bund und Länder.
Stand: 2026-04
Definition
Das Deutsche Vergabeportal (DTVP) betreibt E-Vergabe-Workflows für viele Auftraggeber. Es unterstützt Bekanntmachung, Angebotseinreichung und Kommunikation.
Auf einen Blick
- Verbreitet bei Bund, Land, Kommunen
- E-Vergabe-Workflows
- Bieter-Registrierung notwendig
- Exporte teilweise strukturiert
auftragr erfasst auf DTVP veröffentlichte Bekanntmachungen, soweit öffentlich zugänglich.
auftragr entdeckenHäufige Fragen
Ist DTVP die einzige Plattform?
Nein — neben DTVP gibt es Bund.de und zahlreiche Landes- sowie private Plattformen (eHAD, BayernVergabe, Vergabe.NRW u. a.).
Muss man sich registrieren?
Zum Herunterladen von Unterlagen und zur Angebotsabgabe in der Regel ja.
Verwandte Begriffe
Dieser Glossar-Eintrag fasst öffentlich bekannte Begriffsverwendung zusammen und ordnet sie dem Funktionsumfang unserer Werkzeuge zu. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.