E-Vergabe
Elektronischer Ablauf von Vergabeverfahren.
Stand: 2026-04
Definition
E-Vergabe umfasst Bekanntmachung, Unterlagen-Bereitstellung, Angebotseinreichung und Kommunikation in elektronischer Form. Sie ist oberhalb der EU-Schwelle grundsätzlich vorgeschrieben; unterhalb zunehmend Standard.
Auf einen Blick
- Pflicht oberhalb EU-Schwelle
- Verschlüsselung der Angebote Standard
- Qualifizierte elektronische Signatur teils gefordert
- Plattform-Registrierung für Bieter
auftragr recherchiert quer über E-Vergabe-Plattformen — von TED bis zur lokalen Landesplattform.
auftragr entdeckenHäufige Fragen
Ist qualifizierte elektronische Signatur (QES) immer Pflicht?
Die Formanforderung hängt vom Verfahren und der Plattform ab. Teilweise reicht Textform.
Kann ein Angebot noch per Papier abgegeben werden?
Oberhalb der EU-Schwelle in der Regel nicht mehr — nur in engen Ausnahmen.
Verwandte Begriffe
Dieser Glossar-Eintrag fasst öffentlich bekannte Begriffsverwendung zusammen und ordnet sie dem Funktionsumfang unserer Werkzeuge zu. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.