Informationsschreiben nach § 134 GWB strukturieren
Oberhalb der EU-Schwelle werden unterlegene Bieter vor Zuschlag informiert (§ 134 GWB). zuschlagr strukturiert die Erstellung je Empfänger und markiert die Wartefrist.
Stand: 2026-04
Kurzfassung
- •Das Informationsschreiben geht an unterlegene Bieter vor Zuschlag.
- •Inhalt: Name des erfolgreichen Bieters, frühestes Zuschlagsdatum, Gründe.
- •Die Wartefrist richtet sich nach dem Übermittlungsweg.
- •zuschlagr strukturiert Empfänger, Text und Fristen.
- •Die rechtliche Prüfung bleibt bei Ihrer Vergabestelle.
Kontext
Die Informations- und Wartepflicht ergibt sich aus § 134 GWB. Adressaten, Inhalt und Frist sind dort geregelt. Die Formulierung im Einzelfall, das Adressatenmanagement und die Dokumentation verantwortet Ihre Vergabestelle. Offizielle Quellen stehen am Seitenende.
Menschliche Hoheit
- Welche Bieter als unterlegen gelten und informiert werden
- Welche Gründe je Empfänger genannt werden
- Welcher Übermittlungsweg gewählt wird (beeinflusst die Frist)
- Die Formulierung des Schreibens
- Der Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nach Fristablauf
Tool-Beitrag
- Empfängerliste aus dem Verfahren vorausgefüllt
- Textgerüst mit vorab definierten Pflichtangaben
- Fristanzeige je Übermittlungsweg
- Protokollierung des Versands
- Übernahme in den Vergabevermerk
Workflow-Ablauf
- 1
Empfänger auswählen
Aus den Bietern des Verfahrens wählt Ihr Team die Empfänger aus.
- 2
Textgerüst erzeugen
zuschlagr erzeugt ein Gerüst mit Pflichtangaben; Ihr Team formuliert die konkreten Begründungen.
- 3
Übermittlungsweg festlegen
Der gewählte Weg bestimmt die angezeigte Wartefrist.
- 4
Versand protokollieren
Versanddatum und -weg werden in zuschlagr erfasst.
- 5
Wartefrist beachten
zuschlagr zeigt das frühestmögliche Zuschlagsdatum.
Häufige Fragen
Formuliert zuschlagr das Schreiben selbst?
zuschlagr erzeugt ein Textgerüst mit den Pflichtangaben. Die konkrete Formulierung trifft Ihr Team.
Wird die Frist automatisch berechnet?
zuschlagr zeigt die übliche Frist je Übermittlungsweg; die rechtlich maßgebliche Berechnung verantwortet Ihr Team.
Gilt § 134 GWB auch unterhalb der Schwelle?
Nein. Unterhalb gelten landes- und haushaltsrechtliche Transparenzpflichten.
Kann der Versand nachvollzogen werden?
Ja — Empfänger, Weg und Versanddatum werden protokolliert.
Verwandte Leitfäden
Offizielle Quellen
Für rechtliche Detailfragen wenden Sie sich an Ihr Vergaberechts-Team oder an die folgenden offiziellen Stellen:
Diese Seite beschreibt, wie zuschlagr Arbeitsabläufe in Vergabestellen unterstützt. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine juristische Prüfung einzelner Sachverhalte. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich an Ihr Vergaberechts-Team oder an eine externe Fachberatung. Die Entscheidung und rechtliche Verantwortung bleibt bei Ihrer Vergabestelle.
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