Vergabestellen-Leitfaden · Vergabevermerk

Informationsschreiben nach § 134 GWB strukturieren

Oberhalb der EU-Schwelle werden unterlegene Bieter vor Zuschlag informiert (§ 134 GWB). prüfr strukturiert die Erstellung je Empfänger und markiert die Wartefrist.

Stand: 2026-04

Kontext

Die Informations- und Wartepflicht ergibt sich aus § 134 GWB. Adressaten, Inhalt und Frist sind dort geregelt. Die Formulierung im Einzelfall, das Adressatenmanagement und die Dokumentation verantwortet Ihre Vergabestelle. Offizielle Quellen stehen am Seitenende.

Was Ihr Team entscheidet

Menschliche Hoheit

  • Welche Bieter als unterlegen gelten und informiert werden
  • Welche Gründe je Empfänger genannt werden
  • Welcher Übermittlungsweg gewählt wird (beeinflusst die Frist)
  • Die Formulierung des Schreibens
  • Der Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nach Fristablauf
Wie prüfr unterstützt

Tool-Beitrag

  • Empfängerliste aus dem Verfahren vorausgefüllt
  • Textgerüst mit vorab definierten Pflichtangaben
  • Fristanzeige je Übermittlungsweg
  • Protokollierung des Versands
  • Übernahme in den Vergabevermerk

Workflow-Ablauf

  1. 1

    Empfänger auswählen

    Aus den Bietern des Verfahrens wählt Ihr Team die Empfänger aus.

  2. 2

    Textgerüst erzeugen

    prüfr erzeugt ein Gerüst mit Pflichtangaben; Ihr Team formuliert die konkreten Begründungen.

  3. 3

    Übermittlungsweg festlegen

    Der gewählte Weg bestimmt die angezeigte Wartefrist.

  4. 4

    Versand protokollieren

    Versanddatum und -weg werden in prüfr erfasst.

  5. 5

    Wartefrist beachten

    prüfr zeigt das frühestmögliche Zuschlagsdatum.

Häufige Fragen

Formuliert prüfr das Schreiben selbst?

prüfr erzeugt ein Textgerüst mit den Pflichtangaben. Die konkrete Formulierung trifft Ihr Team.

Wird die Frist automatisch berechnet?

prüfr zeigt die übliche Frist je Übermittlungsweg; die rechtlich maßgebliche Berechnung verantwortet Ihr Team.

Gilt § 134 GWB auch unterhalb der Schwelle?

Nein. Unterhalb gelten landes- und haushaltsrechtliche Transparenzpflichten.

Kann der Versand nachvollzogen werden?

Ja — Empfänger, Weg und Versanddatum werden protokolliert.

Diese Seite beschreibt, wie prüfr Arbeitsabläufe in Vergabestellen unterstützt. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine juristische Prüfung einzelner Sachverhalte. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich an Ihr Vergaberechts-Team oder an eine externe Fachberatung. Die Entscheidung und rechtliche Verantwortung bleibt bei Ihrer Vergabestelle.

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