Angebotsöffnung (Submission) dokumentieren
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden Angebote formal geöffnet. prüfr strukturiert das Protokoll, Vollständigkeit und Freigabe.
Stand: 2026-04
Kurzfassung
- •Die Submission erfolgt heute überwiegend elektronisch.
- •Ein Protokoll hält Eingang, Vollständigkeit und Besonderheiten fest.
- •Vier-Augen-Prinzip ist Standard.
- •prüfr führt das Protokoll strukturiert und versioniert.
- •Die Bewertung folgt anschließend separat.
Kontext
Die Angebotsöffnung richtet sich nach VgV/VOB/A. Details zu Form und Protokoll regelt die jeweilige Plattform. Offizielle Quellen am Seitenende.
Menschliche Hoheit
- Wer an der Öffnung beteiligt ist
- Wie mit verspätet eingegangenen Angeboten umgegangen wird
- Welche formalen Mängel protokolliert werden
- Die finale Freigabe des Protokolls
- Die Übergabe in die Bewertungsphase
Tool-Beitrag
- Submissionsprotokoll mit Pflichtfeldern
- Eingangsprüfung gegen die Angebotsfrist
- Vollständigkeitsprüfung je Angebot
- Vier-Augen-Freigabe
- Übergabe an den Wertungs-Workflow
Workflow-Ablauf
- 1
Angebote einsammeln
Angebote werden aus der Plattform in prüfr übernommen.
- 2
Protokoll anlegen
Das Submissionsprotokoll wird mit Pflichtfeldern vorausgefüllt.
- 3
Vollständigkeit prüfen
Je Angebot prüft das Team die Vollständigkeit.
- 4
Freigabe
Vier-Augen-Prinzip schließt das Protokoll ab.
- 5
Übergabe Wertung
Die Angebote gehen in den Wertungs-Workflow.
Häufige Fragen
Ist die Angebotsöffnung öffentlich?
Im VgV-Bereich typischerweise nein. Bei VOB gab es öffentliche Submissionen; digitale Verfahren haben dies weitgehend abgelöst.
Kommt prüfr an die Plattform-Daten?
Import erfolgt über Export der Plattform oder manuelle Eingabe.
Wie werden verspätete Angebote markiert?
prüfr markiert sie automatisch anhand der Angebotsfrist.
Bleibt das Protokoll nachvollziehbar?
Ja, inkl. Zeitstempel und Bearbeitenden.
Verwandte Leitfäden
Offizielle Quellen
Für rechtliche Detailfragen wenden Sie sich an Ihr Vergaberechts-Team oder an die folgenden offiziellen Stellen:
Diese Seite beschreibt, wie prüfr Arbeitsabläufe in Vergabestellen unterstützt. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine juristische Prüfung einzelner Sachverhalte. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich an Ihr Vergaberechts-Team oder an eine externe Fachberatung. Die Entscheidung und rechtliche Verantwortung bleibt bei Ihrer Vergabestelle.
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