Aufhebung eines Verfahrens dokumentieren
Eine Aufhebung kann während eines laufenden Verfahrens erforderlich werden. zuschlagr strukturiert Begründung, Kommunikation und Archivierung.
Stand: 2026-04
Kurzfassung
- •Aufhebung ist die Beendigung eines Verfahrens ohne Zuschlag.
- •Gründe und Folgen sind im Vergaberecht geregelt.
- •Die Entscheidung und Begründung verantwortet die Vergabestelle.
- •zuschlagr strukturiert Gründe, Mitteilungen und Archiv.
- •Alle Bieter werden anhand der Empfängerliste informiert.
Kontext
Die Aufhebung und ihre Zulässigkeit sind in VgV und VOB/A geregelt. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall verantwortet Ihre Vergabestelle. Offizielle Quellen am Seitenende.
Menschliche Hoheit
- Die Rechtfertigung der Aufhebung
- Der Zeitpunkt der Mitteilung an die Bieter
- Der Umgang mit bereits eingereichten Angeboten
- Ob und wann ein neues Verfahren eröffnet wird
- Die Dokumentation im Vergabevermerk
Tool-Beitrag
- Strukturierte Begründung mit Verweis auf Regelwerk
- Empfängerliste aus dem Verfahren
- Textgerüst für die Mitteilung
- Archivierung der Unterlagen
- Verbindung zum Vergabevermerk
Workflow-Ablauf
- 1
Begründung erfassen
Der Grund der Aufhebung wird erfasst und mit dem Regelwerksverweis verknüpft.
- 2
Mitteilung vorbereiten
zuschlagr erzeugt ein Textgerüst für die Bieter-Mitteilung.
- 3
Versand protokollieren
Empfänger und Versanddatum werden erfasst.
- 4
Archivieren
Unterlagen werden revisionssicher abgelegt.
- 5
Vergabevermerk abschließen
Der Aufhebungsfall wird im Vergabevermerk dokumentiert.
Häufige Fragen
Bewertet zuschlagr die Zulässigkeit der Aufhebung?
Nein. Die rechtliche Bewertung verantwortet Ihr Team.
Werden alle Bieter informiert?
Die Empfängerliste wird aus dem Verfahren übernommen; der Versand verantwortet Ihr Team.
Kann das Verfahren nach Aufhebung neu aufgesetzt werden?
Technisch ja; die rechtliche Zulässigkeit nimmt Ihr Team in den Blick.
Bleiben Angebotsdaten erhalten?
Ja — die Unterlagen werden archiviert und bleiben zugänglich.
Verwandte Leitfäden
Offizielle Quellen
Für rechtliche Detailfragen wenden Sie sich an Ihr Vergaberechts-Team oder an die folgenden offiziellen Stellen:
Diese Seite beschreibt, wie zuschlagr Arbeitsabläufe in Vergabestellen unterstützt. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine juristische Prüfung einzelner Sachverhalte. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich an Ihr Vergaberechts-Team oder an eine externe Fachberatung. Die Entscheidung und rechtliche Verantwortung bleibt bei Ihrer Vergabestelle.
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