Nachtrag
Vertragliche Ergänzung bei geänderten Leistungen.
Stand: 2026-04
Definition
Nachträge ergeben sich aus Mengenänderungen, geänderten oder zusätzlichen Leistungen. Bei VOB-Verträgen regeln §§ 1, 2 VOB/B den Umgang. Die kaufmännische Bewertung erfolgt typischerweise über EP-Herleitung.
Auf einen Blick
- §§ 1, 2 VOB/B als Grundlage im VOB-Vertrag
- Abgrenzung: geänderte vs. zusätzliche Leistung
- Kaufmännische Bewertung: Herleitung aus Kalkulation
- Dokumentation entscheidend
kalkulr scannt LVs vor Vertragsschluss auf typische Nachtragspotentiale, damit Ihr Team proaktiv reagieren kann.
kalkulr entdeckenHäufige Fragen
Ist jeder Nachtrag genehmigungspflichtig?
Im öffentlichen Bau ist die Dokumentation und oft auch Genehmigung durch die Bauherrschaft erforderlich. Details regelt der Vertrag.
Können Nachträge vergaberechtlich problematisch sein?
Ja, erhebliche Änderungen können eine wesentliche Vertragsänderung im Sinne des § 132 GWB sein.
Verwandte Begriffe
Dieser Glossar-Eintrag fasst öffentlich bekannte Begriffsverwendung zusammen und ordnet sie dem Funktionsumfang unserer Werkzeuge zu. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.