Glossar · Vergabeverfahren & Prozesse

Nachtrag

Vertragliche Ergänzung bei geänderten Leistungen.

Stand: 2026-04

Auf einen Blick

  • §§ 1, 2 VOB/B als Grundlage im VOB-Vertrag
  • Abgrenzung: geänderte vs. zusätzliche Leistung
  • Kaufmännische Bewertung: Herleitung aus Kalkulation
  • Dokumentation entscheidend
Im Tool-Kontext — kalkulr

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Häufige Fragen

Ist jeder Nachtrag genehmigungspflichtig?

Im öffentlichen Bau ist die Dokumentation und oft auch Genehmigung durch die Bauherrschaft erforderlich. Details regelt der Vertrag.

Können Nachträge vergaberechtlich problematisch sein?

Ja, erhebliche Änderungen können eine wesentliche Vertragsänderung im Sinne des § 132 GWB sein.

Dieser Glossar-Eintrag fasst öffentlich bekannte Begriffsverwendung zusammen und ordnet sie dem Funktionsumfang unserer Werkzeuge zu. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Ihre Vergabe- oder Rechtsabteilung.