VOB/A 2026: Neue Wertgrenzen — was sich für Bieter ändert

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Team BlackSwanAI2. April 2026Aktualisiert am 4. Juli 20266 Min.

Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Wertgrenzen nach § 3a VOB/A: Direktauftrag bis 50.000 EUR, Freihändige Vergabe bis 100.000 EUR, Beschränkte Ausschreibung bis 150.000 EUR — jeweils netto und unterhalb der EU-Schwellenwerte. Das vereinfacht die Vergabe unterhalb der Schwellenwerte erheblich. Dieser Artikel gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Änderungen — ohne Anspruch auf Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Vergaberecht.

Die neuen Wertgrenzen im Überblick

Die zentralen Änderungen: Der Direktauftrag ist jetzt bis 50.000 EUR (netto, ohne Umsatzsteuer) möglich — vorher lag die Grenze deutlich niedriger. Die Freihändige Vergabe wurde auf 100.000 EUR angehoben (vorher ca. 10.000 EUR bei vielen Gewerken). Die Beschränkte Ausschreibung gilt einheitlich bis 150.000 EUR. Oberhalb dieser Schwelle bleibt die Öffentliche Ausschreibung der Regelfall. Wichtig: Diese Werte gelten für Bauvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte. Für EU-weite Vergaben gelten weiterhin eigene Regeln.

Was bedeutet das für Bieter?

Für Unternehmen, die auf öffentliche Aufträge bieten, ändern sich zwei Dinge. Erstens: Kleinere Aufträge werden häufiger direkt vergeben, ohne öffentliche Ausschreibung. Das bedeutet, dass Netzwerke und bestehende Geschäftsbeziehungen zu Vergabestellen an Bedeutung gewinnen. Zweitens: Der Bereich zwischen 50.000 und 150.000 EUR wird dynamischer. Vergabestellen haben mehr Spielraum bei der Wahl des Verfahrens. Wer hier aktiv ist, sollte seine Prozesse für schnelle Angebotsabgaben optimieren.

Wegfall der Gewerke-Differenzierung

Eine oft übersehene Änderung: Die bisherige Unterscheidung nach Gewerken bei den Wertgrenzen entfällt. Früher galten für verschiedene Gewerke unterschiedliche Schwellenwerte. Jetzt gelten die neuen Wertgrenzen einheitlich für alle Bauleistungen. Das vereinfacht die Vergabepraxis erheblich — sowohl für Vergabestellen als auch für Bieter.

Auswirkungen auf das Ausschreibungsvolumen

Durch die höheren Schwellenwerte für Direktaufträge und Freihändige Vergaben werden weniger Aufträge öffentlich ausgeschrieben. Gleichzeitig steigt das Gesamtvolumen öffentlicher Bauinvestitionen 2026 massiv — allein das Sondervermögen Infrastruktur umfasst 129 Milliarden EUR. Der Nettoeffekt: Die Zahl öffentlicher Ausschreibungen im Bereich über 150.000 EUR dürfte stabil bleiben oder steigen. Unternehmen, die bisher vor allem im Bereich unter 100.000 EUR aktiv waren, sollten ihre Strategie überprüfen.

Praktische Tipps für 2026

Was können Bauunternehmen jetzt tun? Bestandsaufnahme: Prüfen Sie, welcher Anteil Ihrer Aufträge in die betroffenen Wertbereiche fällt. Netzwerk stärken: Bei Direktaufträgen und Freihändigen Vergaben zählt der direkte Kontakt zur Vergabestelle. Geschwindigkeit optimieren: Kürzere Vergabeverfahren bedeuten kürzere Angebotsfristen. Wer schneller analysieren und kalkulieren kann, hat einen Vorteil. Fokus verschieben: Wenn kleinere Aufträge verstärkt direkt vergeben werden, lohnt es sich, die eigenen Kapazitäten auf größere, öffentlich ausgeschriebene Projekte auszurichten.

Häufig gestellte Fragen

Welche Wertgrenzen gelten 2026 nach VOB/A?
Maßgeblich sind die EU-Schwellenwerte, die alle zwei Jahre angepasst werden, sowie die nationalen Wertgrenzen für beschränkte und freihändige Vergaben unterhalb der Schwelle. Die konkreten Beträge legt der Bund fest und einzelne Länder ergänzen eigene Grenzen — die jeweils gültigen Werte sollten vor jeder Vergabe geprüft werden.
Was ist der Unterschied zwischen VOB/A und VgV?
Die VOB/A regelt die Vergabe von Bauleistungen, die VgV die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte. Bei Bauvergaben oberhalb der Schwelle greifen beide ineinander.
Ab welchem Auftragswert muss öffentlich ausgeschrieben werden?
Das hängt von Auftragsart und Schwellenwert ab: Oberhalb des EU-Schwellenwerts ist europaweit auszuschreiben, darunter gelten die nationalen Vorgaben mit der Möglichkeit beschränkter oder freihändiger Vergaben. Die rechtliche Einordnung im Einzelfall trifft Ihre Vergabestelle.

Fazit

Die VOB/A-Reform 2026 vereinfacht die Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte. Für Bieter heißt das: Netzwerke pflegen, Prozesse beschleunigen und den Fokus auf die richtigen Auftragsgrößen legen. Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung — für konkrete Vergabefragen konsultieren Sie einen Fachanwalt für Vergaberecht.

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