Vergabestellen-Leitfaden · Eignungsprüfung

Unterauftragnehmer strukturiert prüfen

Angaben zu Unterauftragnehmern gehören zur Eignungsprüfung und zur Ausführungsphase. zuschlagr strukturiert die Erfassung.

Stand: 2026-04

Kontext

Das Vergaberecht regelt Angaben zu Unterauftragnehmern. Ob Eignungsanforderungen auch an diese zu stellen sind und welche Nachweise erforderlich sind, ergibt sich aus der Bekanntmachung und den einschlägigen Vorschriften.

Was Ihr Team entscheidet

Menschliche Hoheit

  • Welche Angaben zu Unterauftragnehmern verlangt werden
  • Welche Nachweise akzeptiert werden
  • Wie mit nachträglichen Änderungen verfahren wird
  • Die finale Entscheidung
Wie zuschlagr unterstützt

Tool-Beitrag

  • Eigenes Feld pro Unterauftragnehmer
  • Verknüpfung mit dem Bieterangebot
  • Dokumentation des Leistungsumfangs
  • Protokollierung aller Änderungen

Workflow-Ablauf

  1. 1

    Unterauftragnehmer anlegen

    Je Bieter werden die benannten Unterauftragnehmer strukturiert erfasst.

  2. 2

    Leistungsumfang dokumentieren

    Welche Teilleistungen der Unterauftragnehmer erbringt, wird festgehalten.

  3. 3

    Nachweise zuordnen

    Eignungs- oder weitere Nachweise werden dem Unterauftragnehmer zugeordnet.

  4. 4

    Bewertung und Dokumentation

    Die Bewertung erfolgt durch Ihr Team; das Ergebnis fließt in den Vergabevermerk.

Häufige Fragen

Werden Unterauftragnehmer gesondert dokumentiert?

Ja, jeder Unterauftragnehmer wird eigenständig erfasst und mit dem Bieterangebot verknüpft.

Was passiert bei nachträglichem Wechsel?

Änderungen werden mit Zeitstempel protokolliert. Die Bewertung erfolgt durch Ihr Team.

Diese Seite beschreibt, wie zuschlagr Arbeitsabläufe in Vergabestellen unterstützt. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine juristische Prüfung einzelner Sachverhalte. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich an Ihr Vergaberechts-Team oder an eine externe Fachberatung. Die Entscheidung und rechtliche Verantwortung bleibt bei Ihrer Vergabestelle.

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Mensch entscheidet. KI strukturiert.