Fach- und Teillose strukturieren
Die Losaufteilung ist im GWB als Grundsatz verankert. zuschlagr strukturiert die Aufteilung oder begründet eine Zusammenfassung.
Stand: 2026-04
Kurzfassung
- •Grundsatz: Losaufteilung (§ 97 GWB).
- •Fachlose trennen nach Gewerken, Teillose nach Menge/Region.
- •Zusammenfassungen erfordern eine dokumentierte Begründung.
- •zuschlagr strukturiert Lose und deren Gründe.
- •Die finale Entscheidung trifft die Vergabestelle.
Kontext
Die Losaufteilung ergibt sich aus § 97 Abs. 4 GWB. Details zu Fach- und Teillosen regeln VgV/VOB/A. Offizielle Quellen am Seitenende.
Menschliche Hoheit
- Welche Fach- und Teillose gebildet werden
- Welche Positionen zu welchem Los gehören
- Ob und warum Lose zusammengefasst werden
- Wie Eignungsanforderungen je Los definiert werden
- Die Dokumentation im Vergabevermerk
Tool-Beitrag
- Losstruktur mit Gewerken und Teilmengen
- Begründungstemplate bei Zusammenfassung
- Zuordnung von Positionen zu Losen
- Eignungs-/Zuschlagskriterien je Los
- Übernahme in Bekanntmachung und Vergabevermerk
Workflow-Ablauf
- 1
Gewerke identifizieren
Mögliche Fachlose werden aus der Leistungsbeschreibung abgeleitet.
- 2
Struktur anlegen
Fach- und Teillose werden in zuschlagr angelegt.
- 3
Positionen zuordnen
Positionen werden zu Losen zugeordnet.
- 4
Begründung bei Zusammenfassung
Wird ein Los zusammengefasst, erzeugt zuschlagr ein Begründungstemplate.
- 5
In Bekanntmachung übernehmen
Die Struktur fließt in die Bekanntmachung und den Vergabevermerk.
Häufige Fragen
Muss zwingend in Lose aufgeteilt werden?
Als Regel ja. Zusammenfassungen sind nur mit dokumentierter Begründung zulässig.
Entscheidet zuschlagr über die Losbildung?
Nein. zuschlagr strukturiert; die Entscheidung trifft Ihr Team.
Werden Eignungskriterien je Los separat geführt?
Ja, Kriterien und Gewichtungen können je Los differenzieren.
Bleibt die Begründung revisionssicher?
Ja — sie wird dokumentiert und historisiert.
Verwandte Leitfäden
Offizielle Quellen
Für rechtliche Detailfragen wenden Sie sich an Ihr Vergaberechts-Team oder an die folgenden offiziellen Stellen:
Diese Seite beschreibt, wie zuschlagr Arbeitsabläufe in Vergabestellen unterstützt. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine juristische Prüfung einzelner Sachverhalte. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich an Ihr Vergaberechts-Team oder an eine externe Fachberatung. Die Entscheidung und rechtliche Verantwortung bleibt bei Ihrer Vergabestelle.
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