Produktneutral ausschreiben — Anforderungen statt Fabrikate
Eine produktneutrale Beschreibung öffnet den Wettbewerb: Sie beschreibt, was die Leistung können muss, statt ein bestimmtes Fabrikat vorzugeben. Vor der Veröffentlichung lohnt der Blick auf Produktnennungen und versteckte Produktbindungen.
Stand: 2026-07 · Konzept, in Validierung
Prüfpunkte vor der Veröffentlichung
- Anforderungen über Funktions- und Leistungsmerkmale formuliert
- Produktnennungen nur, wo sachlich begründet — und mit Zusatz "oder gleichwertig"
- Kriterien für die Gleichwertigkeit nachvollziehbar benannt
- Keine versteckte Produktbindung über sehr spezifische Parameter-Kombinationen
- Einheitliche Handhabung über LV, Beschreibung und Anlagen
Was häufig übersehen wird
- Fabrikatsangabe ohne "oder gleichwertig"
- Parameter-Kombinationen, die faktisch nur ein Produkt erfüllt
- Gleichwertigkeit gefordert, aber keine Kriterien dafür benannt
- Neutrale Beschreibung im Haupttext, Produktnennung in der Anlage
Produktneutrale Leistungsbeschreibung — vor der Veröffentlichung
- Soll Produktnennungen über alle Dokumente hinweg aufspüren
- Soll auf fehlende "oder gleichwertig"-Zusätze hinweisen
- Ist konzipiert, sehr enge Parameter-Kombinationen als Hinweis zu markieren
- Soll neutrale Formulierungsalternativen vorschlagen
Häufige Fragen
Sind Produktnennungen grundsätzlich unzulässig?
Nein. In begründeten Fällen sind Produktnennungen mit dem Zusatz "oder gleichwertig" üblich. Ob ein solcher Fall vorliegt, bewertet Ihre Vergabestelle — prüfr macht die Stellen sichtbar.
Prüft prüfr die vergaberechtliche Zulässigkeit?
Nein. prüfr soll Produktnennungen und enge Spezifikationen markieren und Alternativen vorschlagen. Die rechtliche Bewertung bleibt bei Ihrer Vergabestelle.
Diese Seite fasst typische Prüfpunkte für Vergabeunterlagen vor der Veröffentlichung zusammen. prüfr ist ein Konzept in Validierung und strukturiert die Durchsicht — die fachliche und rechtliche Prüfung bleibt bei Ihrer Vergabestelle.